Shūgyō Kisoku 就業規則 (Arbeitsordnung)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Shūgyō Kisoku 就業規則 (Arbeitsordnung)

Shūgyō Kisoku
就業規則
(Arbeitsordnung)

Wörtl.übersetzt: Arbeitsordnung (AO). Inhaltlich: Allgemeine Arbeitsbedingungen. In Betrieben mit 10 oder mehr regulär Beschäftigten muss der Arbeitgeber eine dem Arbeitsstandardgesetz entsprechende AO erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Widersprüche zwischen AO und individuellen Arbeitsverträgen verursachen bei Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen häufig juristische Problemen.