Kyōdō daihyō 共同代表 (gemeinsame Vertretung)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Kyōdō daihyō 共同代表 (gemeinsame Vertretung)

Kyōdō daihyō
共同代表
(gemeinsame Vertretung)

Das derzeitige Gesellschaftrecht sieht viele Möglichkeiten von gesellschaftsinternenOrganstrukturen vor, aber aAm Beispiel der traditionellen Struktur mit Direktorenrat: Wenn es mehrere vertretungsberechtigte Direktoren gibt, hat jeder einzelne von ihnen alleinige Vertretungsmacht. Die Satzungsfreiheit bietet auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Vertretung, allerdings handelt es sich dabei um eine rein interne Beschränkung, die nicht ins Handelsregister aufgenommen wird.