Daisansha iinkai 第三者委員会 (Unabhängiger Ausschuss)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Daisansha iinkai 第三者委員会 (Unabhängiger Ausschuss)

Daisansha iinkai
第三者委員会
(Unabhängiger Ausschuss, „UA“)

Ausschuss, der die Aufgabe hat, bei Skandalen in Unternehmen oder Organisationen den Fall zu klären (Tatsachenfeststellung), auf Grundlage der Erkenntnisse und Erfahrungen die Fakten zu bewerten, Ursachen zu analysieren und Empfehlungen für konkrete Maßnahmen zur Vermeidung in der Zukunft zu geben. Der Ausschuss setzt sich ausschließlich aus externen, von dem betreffenden Unternehmen/der betreffenden Organisation unabhängigen Sachverständigen zusammen, die den Skandal untersuchen. Besonders im Zuge der zunehmenden Stärkung der Compliance in Japan seit der zweiten Hälfte der 2000er Jahre werden häufig eingerichtet. Häufig werden Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüfer in die Ausschüsse berufen. Zu den bekannten Fällen zählen die Skandale um Olympus (2011), Asahi Shimbun (2014), Toshiba (2015), Suruga Bank (2018) usw. Die JFBA (Japan Federation of Bar Associations, entspricht BRAK) hat 2010 eine Richtlinie zu unabhängigen Ausschüssen herausgegeben. Es handelt sich dabei um eine Sammlung von „best practices“, aber nicht alle unabhängigen Ausschüsse halten sich an die JFBA-Richtlinie. Es besteht auch keine Pflicht zur Einhaltung, und da nicht gesetzlich festlegt ist, in welchen Fällen diese Ausschüsse einzurichten sind, welche Befugnisse die Ausschussmitglieder haben sollen und inwieweit sie unabhängig von den Betroffenen sein müssen, finden sich in der Realität unterschiedlichste Formen: Ausschüsse, die sich an der Idealform der JFBA Richtlinie orientieren bis hin zu Ausschüssen, die nur der Form wegen „Third-Party-Committee“ genannt werden können.