Bengoshi 弁護士 (Rechtsanwalt)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Bengoshi 弁護士 (Rechtsanwalt)

Bengoshi
弁護士
(Rechtsanwalt)

Der Bengoshi entspricht dem deutschen Rechtsanwalt und zählt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten zu den Volljuristen in Japan. Auch die Staatsexamen und Rechtsreferendariate werden für die drei Berufe gemeinsam durchgeführt. I.d.R. dürfen nur Bengoshis bezahlte Rechtsbratung machen. Die Volljuristenzulassung in Japan unterscheidet sich von Deutschland dahingehend, dass im Unterschied zu Deutschand in Japan ein numerus clausus für Volljuristen nicht als verfassungswidrig angesehen wird. Lange Zeit war die Zahl der jährlich neu zugelassenen Volljuristen auf 500 beschränkt. Im Zuge des Übergangs von einer kontrollierten zu einer wahren Marktwirtschaft, benötigte man auch mehr Juristen. Dies führte dazu, dass heute 1500-2000 Volljuristen pro Jahr neu zugelassen werden).